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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,105063
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15 B ER (https://dejure.org/2015,105063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2015 - L 15 AS 23/15 B ER (https://dejure.org/2015,105063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - L 15 AS 23/15 B ER (https://dejure.org/2015,105063)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15
    Die Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Wohnung nach § 22 Abs. 4 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bezieht sich immer auf ein konkretes Wohnungsangebot (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 219/10 R - Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15
    Mit Beschluss vom 21. Februar 2014 (L 15 AS 271/12 B ER) hat der Senat seine Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass eine solche die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung davon abhängt, dass bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit hoher, wenn nicht an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass der geltend gemachte Anspruch dem Anspruchsteller materiell-rechtlich zusteht, sich die Streitsache also im Hauptsacheverfahren in seinem Sinne als spruchreif erweisen würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2014 - L 15 AS 156/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15
    Vor diesem Hintergrund wird in allen Fällen, in denen die maßgeblichen Obergrenzen nach der Verwaltungsanweisung überschritten sind, der auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II gerichtete Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht kommen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 14. Mai 2014 - L 15 AS 156/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2013 - L 15 AS 164/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 23/15
    Das SG hat in dem angefochtenen Beschluss die Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit einer Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Beschluss vom 11. April 2013 (L 15 AS 164/13 B ER) zutreffend zitiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2020 - L 13 AS 143/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine Zusicherung nach dem SGB

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des 15. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. Beschlüsse vom 11. April 2013 - L 15 AS 164/13 B ER -, vom 21. Februar 2014 - L 15 AS 271/12 B ER - und vom 17. Februar 2015 - L 15 AS 23/15 B ER; jeweils nicht veröffentlicht), wonach es verfahrensrechtlich grundsätzlich zulässig ist, den zuständigen Leistungsträger bereits in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Erteilung einer endgültig wirkenden Zusicherung im Sinne des § 22 Abs. 4 SGB II zu verpflichten.
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